Änderung der Kinder-Richtlinie
Umsetzung ab 13. Januar 2025:
Der G-BA hat die Kinder-Richtlinie überarbeitet; wichtige Änderungen betreffen den Informationsfluss im Fall eines auffälligen Befundes mit Krankheitsverdacht. Das Labor kontaktiert dann zukünftig nicht mehr den Einsender der Probe, sondern direkt die Eltern des betroffenen Kindes.