Neuigkeiten

Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten aus unserem Labor, zu unseren Forschungsergebnissen, neuen Diagnostikmethoden und Studien. Wir halten Sie gern auf dem Laufenden.

Änderung der Kinder-Richtlinie

Umsetzung ab 13. Januar 2025:

Der G-BA hat die Kinder-Richtlinie überarbeitet; wichtige Änderungen betreffen den Informationsfluss im Fall eines auffälligen Befundes mit Krankheitsverdacht. Das Labor kontaktiert dann zukünftig nicht mehr den Einsender der Probe, sondern direkt die Eltern des betroffenen Kindes. Gegebenenfalls wird eine spezialisierte pädiatrische Einrichtung zur weiteren Abklärung und Therapieeinleitung empfohlen und mit Einverständnis der Eltern informiert. Diese Vorgehensweise soll die Zeit bis zum Behandlungsbeginn verkürzen.

Schriftliche Befunde, auffällige wie unauffällige, gehen jedoch auch weiterhin an die Einsender der Probe.

Ein „Erinnerungsmanagement“ bei angeforderten und noch fehlenden Kontroll­einsendungen oder weiterführenden Untersuchungen war bisher in der Richtlinie nicht geregelt, erfolgte jedoch seit Langem in Eigeninitiative des Screening-Labors. Es soll nun ebenfalls in direktem Kontakt mit den Eltern umgesetzt werden. Bei Kindern in stationärer Versorgung und bei erforderlicher Kontrolle aufgrund schlechter Blutqualität wird sich das Labor jedoch nach wie vor an den Einsender der Probe wenden.

Die Verantwortung für die Aufklärung der Eltern, die Abnahme einer qualitativ guten Trockenblutprobe sowie den möglichst schnellen Versand verbleibt beim Einsender der Probe.

Wichtig: Die Kinderrichtlinie gibt vor, dass Screeningproben innerhalb von 24 Stunden versandt werden sollen, um im Labor schnell anzukommen. Die Dt. Post AG hat uns schriftlich mitgeteilt, dass Briefe an Postfächer am nächsten Werktag zugestellt werden Diese Briefe sind also nicht von den verlängerten Zustellzeiten betroffen. Daher bitten wir Sie dringend, die Briefpost immer an das Postfach 91 10 09, 30430 Hannover, zu versenden. Die KBV hat darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, Einwurf-Einschreiben zu verschicken, weil auch diese am nächsten Werktag zugestellt werden. Niedergelassene Ärzte können die Mehrkosten über die EBM-Ziffer 40102 (2,65 Euro) abrechnen. 

Der Versand per Einwurf-Einschreiben ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

Siehe auch: https://www.kbv.de/html/1150_68594.php ; https://www.kbv.de/html/1150_73223.php