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Favismus / G6PD-Mangel
Was ist Favismus / G6PD-Mangel?
Beim Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel (G6PD-Mangel) handelt es sich um eine Krankheitsanlage, die nur unter bestimmten Bedingungen zu Krankheitssymptomen führt. Diese Anlage kann aber in einzelnen Fällen zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen. Die Bezeichnung Favismus stammt daher, dass bei Menschen, die einen G6PD-Mangel haben, nach Verzehr dicker Bohnen (Fava-Bohnen) ein akuter Blutzerfall auftreten kann. Da die roten Blutkörperchen lebensnotwendig sind (z.B. für den Sauerstofftransport zum Gehirn) handelt es sich hier um ein gesundheitliches Risiko. Darüber hinaus gibt es einige Medikamente, deren Inhaltsstoffe zu den gleichen Reaktionen im Körper führen können. Somit stellen auch diese Medikamente (z.B. fiebersenkende Medikamente) eine Gefahr dar.
Was ist der Sinn der Vorsorgeuntersuchung?
Der Favismus (G6PD-Mangel) ist vergleichbar mit einer seltenen Blutgruppe. Man sollte darüber Bescheid wissen, um Risiken zu vermeiden. Da auch Babys unter Umständen die o.g. Medikamente erhalten, sollte die Krankheitsanlage schon in diesem Lebensabschnitt bekannt sein.
Wie wird der Vorsorgetest durchgeführt?
Zur Früherkennung des Favismus (G6PD-Mangel) wird in einer Blutprobe die Aktivität des in den roten Blutkörperchen enthaltenen Enzyms Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase bestimmt. Die Untersuchung kann aus der Blutprobe des Neugeborenen-Screenings durchgeführt werden. Eine Blutprobe für den Test kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt separat entnommen werden.
Was geschieht, wenn der Test ein positives/auffälliges Ergebnis liefert?
Der Suchtest-Befund wird durch eine weitere Untersuchung in einem speziellen Labor aus einer Flüssigblutprobe kontrolliert. Bei Bestätigung des Befundes erfolgt eine eingehende Beratung der Eltern durch einen erfahrenen Arzt.
Kosten
Die Vorsorgeuntersuchung auf Favismus (G6PD-Mangel) ist keine Kassenleistung. Der Test ist nicht Bestandteil des Neugeborenen-Screenings nach aktueller Kinderrichtlinie, ergänzt die Untersuchung jedoch. Bei klinischen Verdachtsfällen oder bei einem positiven Testergebnis des G6PD-Tests wird die Diagnostik und Beratung durch die Krankenkasse bezahlt.
Unterschriften
Die Untersuchungen können nur durchgeführt werden, wenn mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person den hierfür vorgesehenen Auftragsschein unterschrieben hat.